Der neue EU-Heimtierausweis

Aufgrund einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüber-schreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.


Im Zusammenhang mit dieser neuen Vorschrift gelten einige Übergangsregelungen, um ein Reisechaos zu vermeiden:

Es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen altem und neuen Pass:


Daher ist es für Tiere, die Deutschland nie verlassen sollen, eine Überlegung wert, weiterhin den alten internationalen Impfpass zu verwenden und aus Kostengründen auf eine Kennzeichnung zu verzichten. Allerdings ist mit der Kennzeichnung eine kostenlose Registrierung bei Tasso, dem Haustierzentralregister verbunden, so dass ein entlaufenes oder verlorenes Tier leichter wieder nach Hause gelangen kann.

Die Sonderregelungen für die Einreise nach Großbritannien, Irland und Schweden gelten weiter, der durch Blutuntersuchung nachgewiesene Tollwutschutz kann aber ebenfalls in den neuen Pass eingetragen werden, so dass weitere Papiere entbehrlich werden.

Die jeweils aktuellsten Information gibt es direkt bei der Europäischen Union.