Der neue EU-Heimtierausweis
Aufgrund einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüber-schreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.
Im Zusammenhang mit dieser neuen Vorschrift gelten einige Übergangsregelungen, um ein Reisechaos zu vermeiden:
- Die Kennzeichnung mit Tätowierung ist nur noch übergangsweise bis 2. Juli 2011 zulässig, es macht also Sinn, Tiere gleich per Mikrochip zu kennzeichnen.
- Die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn
- sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden
- sie noch gültig sind (also spätestens bis 1. Oktober 2005)
- sie vollständig ausgefüllt sind hinsichtlich der Angaben zu Tier und Besitzer
- eine Identifizierung des Tieres mit Tätowierung oder Mikrochip eingetragen ist
- das Tier Deutschland nicht verlassen oder nur direkt in Nicht-EU-Länder reisen soll
- sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden
- Die Pässe müssen schon beim Druck individuell durchnummeriert werden, die Herstellung ist also teurer als bisher. Daher können die neuen Pässe nicht mehr unentgeltlich von Tierärzten erworben bzw. an die Tierhalter weitergegeben werden. Der Preis wird bei etwa 2 € liegen.
- Die Ausstellung des neues Passes ist ohne Kennzeichnung des Tieres nicht möglich.
Daher ist es für Tiere, die Deutschland nie verlassen sollen, eine Überlegung wert, weiterhin den alten internationalen Impfpass zu verwenden und aus Kostengründen auf eine Kennzeichnung zu verzichten. Allerdings ist mit der Kennzeichnung eine kostenlose Registrierung bei Tasso, dem Haustierzentralregister verbunden, so dass ein entlaufenes oder verlorenes Tier leichter wieder nach Hause gelangen kann.
Die Sonderregelungen für die Einreise nach Großbritannien, Irland und Schweden gelten weiter, der durch Blutuntersuchung nachgewiesene Tollwutschutz kann aber ebenfalls in den neuen Pass eingetragen werden, so dass weitere Papiere entbehrlich werden.
Die jeweils aktuellsten Information gibt es direkt bei der Europäischen Union.