Der Sachkundenachweis



Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsichen Gesetzes über das Halten von Hunden am 01. Juli 2011 müssen alle Hundehalter, die nicht in den 10 Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes nachweislich 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theroretische Teil der Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen, der praktische während des ersten Jahres.


Tierbesitzer, die am 01 Juli 2011 bereits einen Hund hielten, aber die o. g. Kriterien nicht erfüllen, müssen den Sachkundenachweis bis zum 01. Juli 2013 nachholen.


Als Sachkundenachweis eignet sich z. B. der DOQ-Test, der überregional anerkannt ist und in zugelassenen Tierarztpraxen und Hundeschulen absolviert werden kann.


In meiner Praxis biete ich die Abnahme des theoretischen Teils als computergestützte Multiple-Choice-Version sowie des praktischen Teils an.


Vorbereitungslehrgänge in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Cuxhaven sollen folgen.