Fledermäuse
Alle Fledermäuse gehören laut Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzen der Bundesländer zu den besonders geschützten und vom Aussterben bedrohten Tieren und dürfen prinzipiell nicht in Gefangenschaft gehalten werden. Als Ausnahme ist es "zulässig, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen oder aufzuziehen. Sie sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu melden." (Bundesnaturschutzgesetz § 43, Absatz 6)
Die für die Stadt Cuxhaven zuständige Behörde ist:
die Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven
Amtsleiter Herr Adamski
Rathaus
Grüner Weg 42
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721-700 778
für den Landkreis Cuxhaven ist zuständig:
das Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven
Kreishaus
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven
Tel.: 04721-66 23 40
Heimische Fledermäuse dürfen also nur im Krankheitsfall und bei Hilflosigkeit, vor allem im Winter, und auch dann nur bis zu ihrer Gesundung, in Privathand gehalten werden. Eine weitergehende Haltung ist nur dann vertretbar, wenn ungünstige Witterungsverhältnisse (Wintermonate bis Mitte/Ende April) einer Freilassung entgegenstehen.
Wenn man eine Fledermaus findet, die sich am Boden befindet, sollte man auf den Einbruch der Dämmerung warten, um eine sofortige Freilassung zu versuchen. Dann setzt man die Tiere an einen erhöhten Ort, z. B. eine Astgabel, damit sie leichter starten können. Jungtiere beginnen in dieser Situation nach der Mutter zu rufen, die sich um ihr Junges kümmern wird.
Wenn das Tier nicht in der Lage ist, zu fliegen, muss für eine artgerechte Unterbringung und Fütterung gesorgt werden. Kurzfristig eignet sich eine innen möglichst raue Pappschachtel, die so hoch sein muss, dass sich das Tier unter dem Deckel oder an der Seitenwand anhängen kann, ohne dass der Kopf dem Boden zu nahe kommt.
Als Notfallfutter eignen sich Mehlwürmer oder Gehacktes vom Rind, als Getränk Wasser, keinesfalls Milch.
In der Folge ist möglichst schnell dafür zu sorgen, dass das Tier in fachkundige Hände abgegeben wird. Ich nehme diese Tiere auf und sorge für medizinische Versorgung und artgerechte Unterbringung und kümmere mich später um die Wiederauswilderung. Dafür benötige ich die genauen Funddaten.
In den Cuxhavener Nachrichten ist am 04. März 2009 und am 19. Juni 2010 über die bei mir lebenden Tiere berichtet worden.
weitere Ansprechpartner:
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Umweltzentrum Cuxhaven
Bahnhofstr. 20a
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721-36364
oder:
Dr. Hans-Joachim Ropers
Spiekaer Kirchweg 2A
27637 Nordholz
Tel.: 04741-1596
oder:
Förster Martin Büker, Fledermausbeauftragter
Niedersächsische Revierförsterei Midlum
Neuenwalder Weg 2
27632 Midlum
Tel.: 04741 - 1274
Fax: 04741 - 180559
weitere Informationen:
