Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln
vom 10. Januar 1995

Helmut Brücher

Naturschutzring

unter Hinweis auf das Differenzprotokoll
Dr. Renate van den Elzen

DOG

Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V.
Dr. Angelika Fergenbauer-Kimmel Theo Pagel
Priv. Doz. Dr. K.-L. Schuchmann

gto

Gesellschaft für Tropenornithologie
Dr. Ulrich Schürer

VDZ

Verband deutscher Zoodirektoren e. V.
Priv. Doz. Dr. K.-L. Schuchmann

bna

Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V.
Dr. Jörg Styrie

Tierschutzbund

Deutscher Tierschutzbund e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll


Differenzprotokoll


zu dem Gutachten

"Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien"


vom 10. Januar 1995

Herr Helmut Brücher gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

  1. Die Einschränkung der Flugfähigkeit durch Kupieren oder Beschneiden der Flügelfedern wird abgelehnt.

  2. Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muß mindestens 6 m betragen.

  3. Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln, die von hren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden, durchgeführt werden.

  4. Die doppelte Volierenbelegung für den Zoofachhandel wird abgelehnt.


Zusatzerklärung:

  1. Die Haltung von Naturentnahmen durch private Halter wird abgelehnt.

  2. Die Käfig- und Volierenmaße sind insgesamt zu klein.


Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

  1. Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.

  2. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten werden.

  3. Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.

  4. Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.

  5. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.

  6. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.


Papagei Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien
Download des Gutachtens als PDF-Datei
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